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Allgemeines

  • Der Vorarlberger Blasmusikverband fördert einzelne Musikprojekte, sofern es sich zumindest um bezirksweite Projekte handelt.
  • Förderfähig sind Musikprojekte, die der Pflege der Blasmusik dienen. Gefördert werden sowohl traditionelle als auch innovative Musikformen bis zur Uraufführung.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Ausmaß der Förderung

  • Das Ausmaß der Förderung erfolgt nach Maßgabe der im Voranschlag bereitgestellten Mittel.
  • Die Förderung gilt als Beitrag zur Abgangsdeckung.

Förderansuchen

  • Das Förderansuchen ist bis spätestens 3 Monate vor dem Musikprojekt schriftlich beim Vorarlberger Blasmusikverband einzureichen.
  • Das Förderansuchen hat eine genaue Beschreibung des Vorhabens zu enthalten, insbesondere den Träger des Projektes, die Ziele und Zielgruppen, Art und Umfang der Vorbereitung, die organisatorische und musikalische Leitung, Aufführungen und Werbemaßnahmen.
  • Dem Förderansuchen sind eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan beizulegen.
  • Es ist bekannt zu geben, welche sonstigen Förderansuchen für dasselbe Vorhaben eingebracht werden.
  • Zur teilweisen Abdeckung eines unerwartet und unverschuldet hohen Abgangs kann auch nachträglich um eine Förderung angesucht werden.

Anhörung des Landeskapellmeisters und seiner Stellvertreter

  • Bestehen Zweifel über die Förderwürdigkeit des Vorhabens, haben der Landeskapellmeister und seine Stellvertreter zum geplanten Vorhaben eine Stellungnahme abzugeben.

Förderzusage

  • Die Förderzusage kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.

Bericht

  • Der Förderungswerber hat dem Vorarlberger Blasmusikverband einen kurzen schriftlichen Bericht über den Ablauf der Veranstaltung samt Bildmaterial zu übermitteln und auf Aufforderung einen schriftlichen Verwendungsnachweis samt Rechnungen vorzulegen.

Rückzahlung der Förderung

  • Werden die Fördermittel widmungswidrig verwendet oder die Bedingungen und Auflagen nicht erfüllt, so sind die Fördermittel zurückzuzahlen.


25.03.2014
 

Kontakt

Vorarlberger Blasmusikverband
Bahnhofstraße 6
6800 Feldkirch

Sekretariat
Telefon: +43 650 4023846
office@vbv-blasmusik.at

Büro-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:30 bis 11:30 Uhr

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