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NEUESTE ERKENNTNIS!

Musikproben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum durch Personen unter 18 Jahren mit mehr als 10 Personen sind zulässig.

... ergänzt mit Berichten des Landesverbandes, der Blasmusikbezirke und der Musikvereine. Möchten Sie den Newsletter in gedruckter Form, kontaktieren Sie unser Geschäftsbüro telefonisch 0650/4023846 oder per e-mail: office@vbv-blasmusik.at. 

Viel Spaß beim Lesen wünscht der Landesobmann mit Redaktion.

Text und Bilder für die zukünfitigen Berichte im Newsletter bitte an:
sara.kapeller@vbv-blasmusik.at senden.
Redaktionsschluss ist jeden 15. im Monat.
Sara Kapeller, Landesmedienreferentin

Newsletter

In Vorarlberg wird ab 15. März vorsichtig geöffnet  – u.a. in den Bereichen Sport, Kultur und Gastronomie, jeweils mit Fokus Outdoor und Kinder & Jugendliche. Die Details dazu wurden am 12. März, abends bei einer online-Konferenz mit dem Land im Kreise der Kulturschaffenden erläutert und können aus der Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 12.03.2021 entnommen werden.

Die jüngsten Änderungen und Ankündigungen im Überblick

Seit 8. Februar dürfen Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive wieder für Besucher*innen ihre Türen unter strengen Auflagen öffnen: pro Besucher*in müssen mindestens 20 m² zur Verfügung stehen, Besucher*innen müssen einen FFP2-Maske tragen sowie 2 Meter Mindestabstand. 

Gastgärten sollen ab 27. März öffnen dürfen. Eine Öffnung für Veranstaltungen und Kultur wurde laut aktueller Ankündigung irgendwann im April in Aussicht gestellt.

Unabhängig davon wird auf regionale Sonderregelungen gesetzt.

In Vorarlberg soll es vorsichtige Öffnungen ab 15. März geben – u.a. in den Bereichen Sport, Kultur und Gastronomie, jeweils mit Fokus Outdoor und Kinder & Jugendliche.
Nähere Details sind noch unklar.

Auskunft von der Hotline: Das was in den Medien steht, können wir vergessen. Es muss die Verordnung eingesehen werden, dann ist klar was in welcher Form machbar ist.

Am Montagvormittag informieren wir wieder.

Herzliche Grüße
Vorarlberger Blasmusikverband

Hier finden Sie ein Schreiben mit aktuellen Informationen zur aktuellen Situation bezüglich Lockdowns, NPO-Fonds, Öffnungspläne und "Wir sind Blasmusik" am 2. Mai.

Aktuelle Information des ÖBV

Laut Bundesregierung bleiben Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis um Ostern zu.
Anfang März wird nochmals evaluiert. Für die Musikvereine heißt das, bis Anfang April keine Proben und Aktivitäten ausführen.
Berufsorchester und Musiker/innen dürfen für berufliche Zwecke proben unter Einhaltung der Covid-19-Vorgaben.

Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat die neuen Informationstexte zum Vorarlberger (Dauer-)Testangebot "Vorarlberg testet" und zur Vorarlberger Impf-Vormerkplattform­ veröffentlicht:

Impfinformationen
Testungen­

Informationen siehe auch: Freiwillig engagiert (vorarlberg.at)
Unterstützung: www.npo-fonds.at

Flyer Instrumentenvorstellung   STM Dornbirn Jugend 2020

 „JUVENTUS – der Innovationspreis der Österreichischen Blasmusik“ ist ein Würdigungspreis, der an besonders nachhaltige und musikalisch-gemeinschaftlich fördernde Projekte vergeben wird.

Die Regierung hat bekanntgegeben, dass der Lockdown bis mindestens 7. Februar fortgesetzt wird. Das Haus darf man nur aus bestimmten Gründen verlassen, also beispielsweise um zur Arbeit zu kommen, den Hund auszuführen, Sport zu betreiben oder einzukaufen.

Kontakt

Vorarlberger Blasmusikverband
Bahnhofstraße 6
6800 Feldkirch

Sekretariat
Telefon: +43 650 4023846
office@vbv-blasmusik.at

Büro-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:30 bis 11:30 Uhr

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